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   VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18.A   

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https://dejure.org/2020,14901
VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18.A (https://dejure.org/2020,14901)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23.03.2020 - 12 L 1094/18.A (https://dejure.org/2020,14901)
VG Potsdam, Entscheidung vom 23. März 2020 - 12 L 1094/18.A (https://dejure.org/2020,14901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 Abs 4 AsylVfG 1992, § 30 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 36 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 83 Abs 3 S 1 AsylVfG 1992, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 8 S 1 VwZG, § 178 Abs 1 Nr 3 ZPO

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 10 Abs. 4, AsylG § 10 Abs. 5, ZPO § 178 Abs. 1 Nr. 3, VwZG § 3 Abs. 2 S. 1, AsylG § 31 Abs. 1 S. 3
    Irak, Yeziden, offensichtlich unbegründet, Zustellung, Gemeinschaftsunterkunft, Aufnahmeeinrichtung, Zulässigkeit, Fristversäumnis, Klagefrist, Frist, Ersatzzustellung, Zustellungsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
    Vor dem Hintergrund, dass nach alledem dem Antragsteller einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren ist, kann offenbleiben, welche Bedeutung das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2019 - C 181/16 - "Gnandi" oder welche Folgen die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus im Hinblick auf die sofortige Vollziehbarkeit einer Abschiebung des Antragstellers in den Irak oder welche Folgen dem Umstand, dass der Antragsteller im Irak seinen wesentlichen beweglichen Besitz veräußert hat, im Hinblick auf das Vorliegen eines nationalen Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG haben können.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Behördenentscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil 14. Mai 1996 zu so genannten Flughafenverfahren - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn.99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 3 N 301.17

    Unzutreffend angenommene örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in

    Auszug aus VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
    Zwar hat der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers auf die gerichtliche Anfrage vom 15. April 2019 mit Schriftsatz vom 30. April 2019 beachtliche Bedenken gegen die Wirksamkeit von § 15 Abs. 2 der Gerichtszuständigkeitsverordnung im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Zitiergebot geltend gemacht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich aber bereits mit der formellen Rechtmäßigkeit der Ersten Verordnung zur Änderung der Gerichtzuständigkeitsverordnung - ohne Prüfung ihrer materiellen Rechtmäßigkeit - befasst (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2018 - OVG 3 N 301.17 -, juris, m. w. N.).
  • VG Potsdam, 20.09.2017 - 6 K 2854/17

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung an staatenlose Palästinenser nach

    Auszug aus VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
    Der Auffassung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam, wonach die Erste Verordnung zur Änderung der Gerichtszuständigkeitsverordnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot formell rechtswidrig sei (vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 20. September 2017 - VG 6 K 2854/17.A -, juris Rn. 18 ff.), wurde insoweit obergerichtlich nicht gefolgt.
  • VG Potsdam, 18.01.2018 - 6 K 5981/17

    Örtliche verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit bei Erstaufnahmeeinrichtung mit

    Auszug aus VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
    Das Verwaltungsgericht Potsdam ist für die Entscheidung über den Aussetzungsantrag zuständig, obwohl der Antragsteller sich im Zeitpunkt seiner Klageerhebung und Antragstellung in der Aufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt, Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt und damit außerhalb der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Potsdam aufzuhalten hatten, wobei in diesem Zusammenhang der Aufenthalt in Doberlug-Kirchhain für die Begründung der Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts rechtlich unerheblich ist (vgl. dazu im Einzelnen Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A -, juris, Rn. 2 und Beschluss vom 24. Juli 2019 - VG 13 K 1817/19.A -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks).
  • VG Potsdam, 24.07.2019 - 13 K 1817/19

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts - Streitigkeiten nach dem Asylgesetz

    Auszug aus VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
    Das Verwaltungsgericht Potsdam ist für die Entscheidung über den Aussetzungsantrag zuständig, obwohl der Antragsteller sich im Zeitpunkt seiner Klageerhebung und Antragstellung in der Aufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt, Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt und damit außerhalb der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Potsdam aufzuhalten hatten, wobei in diesem Zusammenhang der Aufenthalt in Doberlug-Kirchhain für die Begründung der Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts rechtlich unerheblich ist (vgl. dazu im Einzelnen Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 18. Januar 2018 - VG 6 K 5981/17.A -, juris, Rn. 2 und Beschluss vom 24. Juli 2019 - VG 13 K 1817/19.A -, S. 2 f. des Beschlussabdrucks).
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